Sie sind hier: Startseite » Ratgeber » Die Mietminderung

Die Mietminderung - Ihre Chance auf Gerechtigkeit

 

Die Mietminderung

Eine Mietminderung ist ein gutes Druckmittel, um den Vermieter dazu zu drängen, bestimmte Mängel zu beseitigen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Vermieter die Wohnung in einem "gebrauchsfreien und makellosen Zustand" zu übergeben und zu erhalten hat. 

Mietminderung: Die Vorraussetzungen

Natürlich darf die Miete nicht in beliebigen Umfang gemindert werden, gewisse Vorraussetzungen müssen gegeben sein. Zum Beispiel darf der Mietvertrag nicht in Kenntnis dieser Mängel unterschrieben worden sein, ebensowenig dürfen die Schäden durch den Mieter selbst verursacht worden sein. Der Vermieter muss vor der Mietminderung schriftlich von den Mängeln in Kenntnis gesetzt werden. Falls er nicht innerhalb einer bestimmten Frist den Schaden beseitigt, ist der Weg frei für die Mietminderung.

 

Mietminderung - wie hoch darf sie sein?

Man kann nicht pauschal bei jedem Mangel sagen, wie hoch die Mietminderung jeweils sein darf, denn es kommt unter anderem auf die Wohnungsgröße und auf den Schweregrad des Schadens an. Es existieren allerdings diverse Gerichtsurteile, an denen man sich orientieren kann. Abblätternder Lack am Treppengeländer oder eine defekte Klingel kann mit bis zu 10 % Mietminderung bestraft werden. Eine Baustelle auf dem Nachbar-Gebäude, die großen Lärm macht, bis zu 20 %. Die gesamte Miete kann einbehalten werden, wenn zum Beispiel im Winter die Heizung oder Strom ausfällt.
Wichtig: Die Mietminderung wird berechnet nach der Bruttogesamt-Miete. Die genaue Höhe der Mietminderung steht also erst nach der Betriebskostenabrechnung fest. 

Tipps zur Mietminderung

Um eine Mietminderung auch wirklich rechtlich durch zu boxen, ist es wichtig, Protokolle zu führen, Fotos zu machen und Zeugen einzuweihen. Häufig reicht eine kurzfristige Mietminderung schon aus, um den Vermieter davon zu überzeugen, dass er den Schaden beseitigt.
Wichtig: Es kommt bei der Beanstandung von Mängeln in Meitwohnungen häufug auf feinheiten an. Es ist unablässig, sich weiterführend beim Deutschen Mieterbund zu informieren, die Mitarbeiter sind auf dieses Thema spezialisiert. Dieser Ratgeber kann nur Tipps geben und stellt keine Rechtsberatung dar. 


« Zurück zu „Ratgeber”

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zu dieser Seite?

Wenn Sie eine Antwort wünschen, geben Sie bitte eine E-Mail Adresse und Ihren Namen an - Sie können uns aber auch anonym eine Nachricht senden. Ihre Anfrage wird schnellstmöglich bearbeitet, Ihre Daten werden nicht weitergegeben. Vielen Dank!