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Sonderurlaub für den Wohnungswechsel: Umzugsurlaub
Wohnung suchen, renovieren, Umzugskartons packen, Möbel transportieren, Behördengänge organisieren, Umzugshelfer suchen - so ein Umzug erfordert immer einen enormen Zeitaufwand. Wer da noch nebenbei jeden Tag pünktlich auf der Arbeit erscheinen muss, ist ohne Umzugsurlaub damit oftmals völlig überfordert. Damit der Umzug nicht in heillosen Stress ausartet und Sie außerdem auch nicht auf den wertvollen Jahresurlaub zurückgreifen müssen, werden hier die wichtigsten Fragen zum Umzugsurlaub geklärt: Was steht Ihnen zu und wie wird Umzugsurlaub am besten beantragt?
Rechtliches zum Umzugsurlaub
Grundsätzlich haben Sie nur dann gesetzlichen Anspruch auf Umzugsurlaub, wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen.
Sind Sie angestellt, steht Ihnen in der Regel ein Tag Sonderurlaub für den Umzug zu. Wer im Öffentlichen Dienst arbeitet oder verbeamtet ist, kann sogar ein bis drei Tage Umzugsurlaub nehmen. Die vollen drei Tage Umzugsurlaub werden vor allem dann genehmigt, wenn Sie als Beamter ins Ausland versetzt werden.
In all diesen Fällen muss jedoch der Umzug aus betrieblichen Gründen erforderlich sein, beispielsweise durch eine Verlegung Ihres Arbeitsplatzes oder einen Ortswechsel Ihres Betriebes, sonst gibt es keinen Anspruch auf Sonderurlaub für den Umzug.
Sonderurlaub für den Umzug vorausschauend planen
Optimal ist es immer, den Umzug rechtzeitig zu planen, dies gilt natürlich auch für den Umzugsurlaub. Je früher der eigentliche Umzugstag feststeht, desto gründlicher können Sie den Umzugsurlaub und alle anderen Erledigungen planen, beantragen und durchführen.
Sollte Ihnen in diesem Stadium des Umzugs klarwerden, dass auch ein Tag Umzugsurlaub nicht reichen wird, um Ihren Umzug zu bewältigen, denken Sie darüber nach, den Umzugsservice von Profis in Anspruch zu nehmen - dann geht alles schneller. Vergleichen Sie dafür zuerst Angebote von Umzugsunternehmen.
Zeitspar-Tipp: Vereinfachen Sie die Planung mit Hilfe von kostenlosen Onlinetools wie dem Umzugskalender oder der praktischen Umzugs-Checklist.
Umzugsurlaub aus privaten Gründen beantragen
Ist der Grund Ihres Umzuges weitgehend privater Natur, haben Sie grundsätzlich kein Recht auf Umzugsurlaub. Natürlich steht Ihnen aber der Weg frei auf das Entgegenkommen Ihrer Vorgesetzten zu hoffen und ihm den Sonderurlaub für den Umzug schmackhaft zu machen. Mit einigem Verhandlungsgeschick gelingt es Ihnen auch ohne gesetzlichen Anspruch an den verdienten Umzugsurlaub zu kommen.
Machen Sie Ihrem Chef klar, dass Sie nach einem Tag Umzugsurlaub mit freiem Kopf wieder voll bei der Arbeit sind und Sie den Umzug schnell und effektiv durchziehen können. Den Umzug selbst können Sie zwar auf ein Wochenende oder einen Feiertag legen, ohne Umzugsurlaub werden jedoch alle Behördengänge, Baumarktbesuche oder Besorgungen sehr schwierig. Wenn Sie kürzlich positiv bei der Arbeit aufgefallen sind, können Sie auch daran erinnern, um den Umzugsurlaub als kleinen Bonus zu erhalten.
