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Steuererklärung: Umzugskosten im Nachhinein sparen
Umzugskosten können die Vorfreude auf die neue Wohnung gehörig dämpfen. Doch wer clever ist, nutzt Steuervorteile und spart damit jede Menge Geld. Lesen Sie, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und welche Umzugskosten sich tatsächlich von der Steuer absetzen lassen.
Umzugskosten als Werbungskosten absetzen
Ist Ihr Umzug beruflich veranlasst, so können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Umzug um mindestens eine Stunde verkürzt wird. Oder dass der Umzug im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird, beispielsweise eine Versetzung notwendig ist, eine Dienstwohnung bezogen bzw. geräumt werden soll oder durch den Umzug eine doppelte Haushaltsführung beendet wird.
Der Beginn einer beruflichen Tätigkeit (z.B. nach der Ausbildung) kann ebenfalls die Erstattung der Umzugskosten rechtfertigen.
Welche Umzugskosten können abgesetzt werden?
Zu den steuerlich absetzbaren Umzugskosten zählen nicht nur die reinen Transportkosten für das Umzugsgut. Hinzu kommen:
- Kosten für die Wohnungssuche, z.B. das Schalten von Annoncen
- Reise- und Fahrtkosten (0,30 Euro/Kilometer), z.B. zur Wohnungsbesichtigung inkl. einer notwendigen Hotelübernachtung (in voller Höhe)
- Aufwendungen für die Verpflegung der Umzugshelfer
- Maklergebühren
- Mietzahlungen für die alte Wohnung bei nicht einzuhaltenden Kündigungsfristen (bis zu 6 Monaten) oder für die neue Wohnung, wenn diese sofort angemeldet werden muss (bis zu drei Monate)
- Kosten für die Beschaffung von Kochherden, Öfen, Heizgeräten (bis zu 75 %), sofern notwendig
- Nachhilfeunterricht für die Kinder, wenn die neue Schule die Notwendigkeit bescheinigt (bis zu 1349 Euro/Kind)
- Sonstige Umzugskosten wie entstandene Telefongebühren oder Kosten für die Kfz-Ummeldung
Absetzbar sind die Umzugskosten als Pauschalbetrag mit 628Euro für Ledige, 1256 Euro für Verheiratete und 277 Euro je Kind. Alternativ können Sie die Umzugskosten auch mittels eines Einzelnachweises mit dem Fiskus abrechnen.
Umzugskosten bei privatem Umzug absetzen?
Lange konnten die Umzugskosten bei privat bedingten Umzügen nicht abgesetzt werden, es sei denn, ein ärztliches Attest bescheinigt gesundheitliche Gründe (Krankheit oder Behinderung), die einen Umzug notwendig machen. In diesen Fällen können die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.
Mittlerweile kann man private Umzüge aber auch als so genannte "haushaltsnahe Dienstleistungen" geltend machen.
Wer im Rahmen des Umzugs Tätigkeiten eine Firma engagiert, kann die Kosten hierfür bis zu 20 % (oder max. 600 Euro) von der Steuer absetzen. Voraussetzung: Sie müssen ein Umzugsunternehmen mit dem Umzug beauftragen und die entstandenen Kosten per Überweisung begleichen. Wichtig: Der Kontoauszug sowie alle anderen Belege und Rechnungen müssen dem Fiskus als Beweis vorgelegt werden.
Tipp: Umzugskosten von vornherein niedrig halten - unverbindlich Angebote von Umzugsunternehmen vergleichen.
