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Wissenswertes zu den Nebenkosten

Die Nebenkosten werden häufig vom Mieter als notwendiges Übel beiläufig abgenickt und nie hinterfragt. Doch dies machen sich Vermieter oft zunutze und rechnen Posten ab, die in den Nebenkosten nichts zu suchen haben. Machen Sie sich einmal die Mühe und rechnen Sie Ihre Nebenkosten nach und überprüfen Sie, ob alle in der Nebenkostenabrechnung aufgeführten Kosten tatsächlich von Ihnen getragen werden müssen.

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Nebenkosten - was sind sie und was sind sie nicht?

Es bestimmt nicht allein der Vermieter, was in den Nebenkosten auftauchen darf und was nicht. Die Nebenkosten sind gesetzlich durch die Betriebskostenverordnung geregelt und umfassen alle regelmäßigen Kosten, die entstehen um das Mietshaus in seinem bestimmungsgemäßen Zustand zu erhalten. Diese Nebenkosten werden oft auch als ”kalte Betriebskosten” bezeichnet und zusammengefasst.

Zu diesen ”kalten” Nebenkosten gehören beispielsweise:  

  • Wasserversorgung
  • Pflege des Gebäudes und aller zugehörigen Räume und Flächen wie Parkplatz, Garage, Garten, Balkone, Waschküche, Kellerräume, Fahrradschuppen oder Dachböden - hierzu zählt auch die Rechnung für den Schornsteinfeger.
  • Versicherungen des Gebäudes und die zu entrichtende Grundsteuer für das Mietshaus
  • Entsorgungsgebühren für Müllabfuhr oder Abwasser und auch Kosten für Ungezieferabwehr
  • Betrieb von Elektrik im Hausflur (Beleuchtung), Außenbereich und gemeinsamen Nutzungsräumen wie einer Waschküche
  • Gemeinsame Nutzung von Breitbandkabel oder Kabelfernsehen


Ebenfalls zu den ordnungsgemäßen Nebenkosten gehören die so genannten ”warmen Betriebskosten. Derartige Nebenkosten können sein:    

  • Gebühren für Warmwasser
  • Gebühren für eine Heizanlage


Nebenkosten werden grundsätzlich für alle Mietparteien zusammengerechnet und dann nach verschiedenen Systemen auf die einzelnen Mieter aufgeteilt. Entweder die Nebenkosten werden pro Kopf gezahlt oder es wird die gemietete Wohnfläche als Berechnungsgrundlage herangezogen.

 

Achtung! Diese Nebenkosten sind nicht zulässig:

   

  • Alle Kosten, die dem Vermieter nur einmalig, also nicht regelmäßig entstehen wie Reparaturen oder Renovierungskosten
  • Einzelposten von Garten- oder Treppenhauspflege
  • Mietausfälle des Vermieters durch Leerstand oder nicht zahlende Mieter


Tauchen solche Posten in Ihren Nebenkosten auf, behalten Sie sich vor die Nebenkosten erst einmal überprüfen zu lassen, bevor Sie sie zahlen. Kündigen darf Ihnen der Vermieter deswegen nicht. Grundsätzlich müssen Sie Nebenkosten nur dann zahlen, wenn dies zuvor im Mietvertrag eindeutig vereinbart wurde.

Tipp: Im Zweifel bei allen Fragen rund um die Nebenkosten holen Sie sich kompetente Hilfe vom Deutschen Mieterschutzbund


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