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Welche Kosten werden bei einem Hartz-4-Umzug übernommen?
Ein Hartz-4-Umzug ist in der Vorstellung der meisten Menschen schwer zu bewältigen, da ein Umzug sehr teuer ist. Dabei werden häufig die Umzugskosten von der ARGE übernommen. Allerdings gibt es bestimmte Vorraussetzungen und Gründe, um bei einem Hartz-4-Umzug Hilfe vom Amt zu bekommen. Es gibt aber auch Punkte, die gegen eine Kostenübernahme der ARGE bei einem Hartz-4-Umzug sprechen.
Bedingungen für die Kostenübernahme bei einem Hartz-4-Umzug
- Sie haben eine neue Arbeitsstelle in einer neuen Stadt gefunden.
- Ihre alte Wohnung ist nicht mehr bewohnbar aufgrund schlimmer Mängel, zum Beispiel Schimmel.
- Eine Scheidung oder Trennung von Ihrem Lebenspartner macht einen Auszug aus der gemeinsamen Wohnung notwendig.
- Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, bekommen Sie den Hartz-4-Umzug nur bewilligt, wenn Sie schwanger sind, wenn unüberbrückbare Differenzen das Zusammenleben mit den Eltern unmöglich machen oder Sie eine Ausbildung oder eine neue Arbeitstelle in einer anderen Stadt antreten.
Die Kosten, welche die Arge bei einem Hartz-4-Umzug übernehmen könnte, sind
- die Mietkaution für die neue Wohnung,
- die Kosten für den Umzugswagen, Kosten für die Umzugskartons, eventuell für das Umzugsunternehmen und
- Ausgaben für eventuelle Renovierungsarbeiten (liegt im Ermessen des Sachbearbeiters).
Fordert die ARGE, dass Sie umziehen, muss das Amt alle Kosten für den Hartz-4-Umzug übernehmen. zu den eben schon erwähnten Kosten kommen:
- jene für die Wohnungssuche, zum Beispiel Zahlung der Zeitungsannoncen,
- Fahrtkosten zum Besichtigen der Wohnung und
- eventuell Maklergebühren, falls der Wohnungsmarkt angespannt sein sollte.
Nicht übernommen werden Kosten für einen Hartz-4-Umzug, wenn sie einfach nur in eine schönere Wohnung ziehen möchten - das heißt, wenn es keinen zwingenden Grund für den Umzug gibt.
Wichtig ist, dass Sie Ihren Hartz-4-Umzug spätestens eine Woche vor Termin beim Amt anmelden, damit Ihr Anspruch auf ALG II, Kranken-, Renten-, Unfall-, und Pflegeversicherung nicht verfällt. Sie müssen Ihren Umzug so günstig wie möglich gestalten, die ARGE verlangt normalerweise drei Kostenvoranschläge pro Posten.
Tipp: Holen Sie vorweg unverbindliche und kostenlose Angebote von Umzugsunternehmen und Umzugswagen ein, so haben Sie immer etwas in der Hand.
Auch wichtig: Lassen Sie sich die Zusage für die Kostenübernahme für den Hartz-4-Umzug schriftlich geben. Weitere Infos zum Umzug mit Hartz finden Sie auf Hartz-4-Umzug.info.
