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Haftung durch den Umzugsservice
Private Umzüge bedeuten in der Regel Hektik und Stress. Wochen im Voraus gilt es Dinge zu verstauen und sachgemäß zu verpacken. Grund genug sich mit einer Umzugsfirma professionellen Umzugsservice ins Haus zu holen. Eine Umzugsfirma kann für Sie die gesamte Umzugslogistik übernehmen, doch was geschieht bei Schäden am Hausrat? Wie sehen die vertraglichen Bestimmungen aus und wann haben Sie das Recht auf Kostenerstattung durch den Umzugsservice?
Rechtliche Bestimmungen für professionellen Umzugsservice
Im Allgemeinen verfügt ein seriöser Umzugsservice über eine Transportversicherung. Für etwaige Schäden haftet die Umzugsfirma demnach bis zu eine Obergrenze von 620 Euro pro Kubikmeter Hausrat. Gesetzlich geregelt ist dies im §451e HGB. Schäden die deutlich über diesen Betrag hinausgehen, bedürfen einer extra Versicherung.
Dies ist insbesondere bei teuren Möbeln und Elektrogeräten zu berücksichtigen. Verfügen Sie nicht über einen Zusatzversicherung wird Ihnen im Schadensfall lediglich der Betrag von 620 Euro anerkannt.
Des Weiteren sind die Umstände, durch die ein Schaden entsteht, zu berücksichtigen: Der Umzugsservice haftet nur dann, wenn sich der Schaden auch zu 100% auf diesen zurückführen lässt. Übernehmen Sie beispielsweise im Vorfeld des Umzugs das Packen der Umzugskartons, das sich später als unzureichend herausstellt, haftet die Umzugsfirma nicht. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie Tätigkeiten während des Umzugs ausüben, zum Beispiel an der Ladungssicherung beteiligt sind oder beim Tragen helfen.
Um ganz sicher zu gehen, ist es daher zu empfehlen den Umzug komplett von einer seriösen Umzugsfirma durchführen zu lassen. Diese übernimmt für Sie das Einpacken, den Transport sowie das Ab- und Aufbauen. So bleibt während des gesamten Umzugs die Haftung bis zur genannten Obergrenze erhalten.
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Fristen und Haftungsausschluss durch den Umzugsservice
Kam es während des Umzugs zu einem offensichtlichen Schaden durch die ausführende Umzugsfirma gilt es diesen sofort mitzuteilen. Nur unter dieser Voraussetzung haben Sie später ein Anrecht auf Schadensersatz. Handelt es sich jedoch um ein Schadbild das nicht offenkundig ist, haben Sie maximal 10 Tage Zeit für eine Meldung bei der zuständigen Umzugsfirma. Solche Schäden können beispielsweise bei defekten Elektrogeräten auftreten.
Ungeachtet dessen sollten Sie Ihre Möbelstücke und den restlichen Hausrat nach dem Entladen schnellstmöglich auf Beeinträchtigungen prüfen. Nur so gehen Sie auf Nummer sicher, dass die Schäden durch die Umzugsfirma ersetzt werden.
Wie so oft bestätigen aber auch hier Ausnahmen die Regel: In den allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) der Umzugsfirma sind die sogenannten unabwendbaren Ereignisse gelistet. Hierbei handelt es sich um Szenarien, die auch nicht durch die größte Sorgfalt zu verhindern gewesen wären. Beispiele sind Naturgewalten oder schadhafte Einflüsse durch Dritte. Tritt eine dieser Situationen ein, ist der Umzugsservice nicht haftbar zu machen.
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