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Mietkaution vor Insolvenz retten

Hat ein Vermieter die Mietkaution (wie gesetzlich vorgeschrieben) separat von seinem eigenen Vermögen angelegt, sind Sie bei einer Insolvenz auf der sicheren Seite: Die Mietkaution darf nicht berücksichtigt werden.

Doch woher wissen Sie, ob Ihr Vermieter getrennte Konten führt? Fordern Sie auf jeden Fall einen Nachweis darüber - sonst könnte es im Insolvenzfall eng für Sie werden:

Steht der Nachweis aus, rät der Mietverein, die bestehende Miete einzubehalten und die Mietkaution so auszugleichen. Doch damit risikiert der Mieter (aus rechtlicher Sicht) eine fristlose Kündigung und somit sofortige Wohnungslosigkeit.
Der richtige Weg wäre es, das Geld beim zuständigen Amtsgericht einzuzahlen. Der Vermieter erhält die Miete dann erst, wenn er den Nachweis über die Kaution erbracht hat. Weiterführende Informationen über das Thema Mietkaution erhalten Sie auch auf der Seite Mietkaution-sparen.de - hier gibt es auch die Möglichkeit den Kautionsschutzbrief zu beantragen, der eine Barkaution ersetzt.


Quelle: u.a. VDI nachrichten 


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